Prüfkriterien können erst im Verlauf des Verfahrens festgelegt werden. Denn um sie definieren zu können, müssen die Ergebnisse vorangegangener Untersuchungen vorliegen. Um dem Erfordernis der Transparenz des Verfahrens und dem Prinzips der Verfahrensklarheit zu genügen, müssen sie rechtzeitig vor der Durchführung der vertieften untertägigen Erkundung festgelegt und im Rahmen der vorgesehenen Nachprüfrechte geprüft worden sein.