Das Standortauswahlgesetz hat danach zum Ziel, in einem vergleichenden Verfahren den unter sicherheitsgesichtspunkten besten Standort für eine Anlage zur Endlagerung nach Paragraf 9a Absatz 3 Satz 1 des Atomgesetzes zu finden, der die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet.