wird in geandertem umfang aufrecht erhalten.
der aufrecheterhaltung liegen die bereits aufgefuhrten und mitgeteilten unterlagen zu grunde.
der hinweis auf die aufrechterhaltung des europaischen patents in geandertem umfang wird im europaischen patentblatt 15/13 am 25.03.15 bekannt gemacht.
auf die ausfuhrungen in der mitteilung vom 10.11.14 zu den erfordernissen und fristen bezuglich der einreichung von ubersetzungen der neuen europaischen patentschrift in den benannten vertragsstaanten wird hingewiesen.