Erhebungsrapport Die Tierärztin / der Tierarzt füllt von jedem untersuchten Bestand die entsprechenden Felder auf dem Erhebungsrapport aus. Bei Beständen, die nicht untersucht werden können, ist unter Angabe des Grundes, ebenfalls ein Rapport auszufüllen. Nach Abschluss der Beprobung müssen die Erhebungsrapporte bis spätestens zum 31. Mai 2012 dem kantonalen Veterinäramt zugeschickt werden. Bis zum 30. Juni 2012 sind die Rapporte vom kantonalen Veterinäramt in ISVet zu erfassen. Dabei sind das Datum der Probenahme (4 Aufgabe erledigt am) und das Datum der Erfassung in ISVet (5 Validierung) zwingend auszufüllen.