4.1 Spielberechtigt für die Frauen-Bundesliga und 2. Frauen-Bundesliga
sind nur Spielerinnen, die auf der von der DFB-Zentralverwaltung
herausgegebenen Spielberechtigungsliste aufgeführt sind. Auf der
Spielberechtigungsliste dürfen im Spieljahr 2005/2006 nicht mehr
als fünf Nicht-EU-Ausländerinnen vom Spieljahr 2006/2007 an nicht
mehr als drei Nicht-EU-Ausländerinnen aufgeführt werden. § 10 Nr. 3.1,
Absatz 5 gilt entsprechend.